Im Rheingau Taunus Kreis sind Übernachtungen vollumfänglich erlaubt und gastronomische Betreibe sowie Weinstände sind geöffnet 

  

 

Weiterhin sind selbstverständlich in Ihrer Whg. Desinfektionsspender und wir lüften und reinigen regelmäßig die Geländer und Türen im Haus.