Im Rheingau Taunus Kreis sind Übernachtungen vollumfänglich erlaubt und gastronomische Betreibe sowie Weinstände sind geöffnet
Weiterhin sind selbstverständlich in Ihrer Whg. Desinfektionsspender und wir lüften und reinigen regelmäßig die Geländer und Türen im Haus.